MITGLIEDER

 

§4  Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in

  • Ordentliche Mitglieder:
    haben an allen Rechten und Pflichten des Vereins teil. Sie setzen sich zur Aufgabe, den Verein gemäß den festgelegten Satzungen zu fördern, sie beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbeit und werden vom Präsidium für die Dauer eines Kalenderjahres bestätigt.

    Der Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft hat das positive Absolvieren von mindestens einer Qualitätsprüfung im Bereich der Assistenzhundeausbildung lt. Österreichischem Bundesbehindertengesetz als Voraussetzung.

    Jahresmitgliedsbeitrag: 90 Euro

  • Außerordentliche Mitglieder:
    beabsichtigen, die Vereinszwecke zu fördern, die jedoch nicht an allen Rechten und Pflichten teilhaben.

    Jahresmitgliedsbeitrag: 50 Euro

  • Fördernde Mitglieder:
    unterstützen den Zweck des Vereins regelmäßig ideell und/oder materiell.

    Jahresmitgliedsbeitrag: 100 Euro

  • Ehrenmitglieder:
    werden wegen besonderer Verdienste im Verein ernannt.